Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Beträge ab 3'000CHF
In der Schweiz sind Kredite mit sofortiger Auszahlung, kurz Sofortkredite, verboten. Jeder Kreditnehmer muss gesetzlichen Bestimmungen zufolge vor der Auszahlung eine Wartefrist von 14 Tagen einhalten. Dann steht einer Auszahlung nichts im Wege.
Bei unserem Angebot handelt es sich um einen üblichen Kredit. Es gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen. Auch das Antragsverfahren ist das Gleiche. Wir bieten Ihnen Kreditbeträge von 3'000 bis 250'000 CHF und einen Zins ab 4,9% an. Stellen Sie einfach online einen Antrag. Wir kümmern uns um den Rest.
Nach einer 14-tägigen Wartezeit kann der Kredit auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen werden. Auf Wunsch können Sie Ihren Kredit auch in einer Filiale bar ausbezahlt bekommen. Dazu gehört ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Einfach und bequem Ihren Antrag online ausfüllen. Falls Sie Fragen haben, sind wir für Sie jederzeit telefonisch oder per Email erreichbar.
Nachdem Sie uns die benötigten Dokumente zugesendet haben, erhalten Sie nach einer umfassenden Prüfung die Entscheidung über Ihren Antrag.
Sobald Sie den Vertrag unterschrieben an uns zurückgesendet haben und die gesetzliche Wartefrist von 14 Tagen vorbei ist, erhalten Sie das Geld auf Ihr gewünschtes Konto oder Sie können es direkt in bar abholen.
Credisa legt grössten Wert auf Datenschutz. Ihre Daten werden sorgsam behandelt und nach erfolgter Bearbeitung wieder gelöscht. Auf Wunsch können Sie ihre Finanzierung auch mit einer Ratenversicherung absichern.
Nachdem Sie uns die benötigten Dokumente zugesendet haben, erhalten Sie nach einer umfassenden Kreditfähigkeitsprüfung die Kreditentscheidung und Ihren Kredit-Vertrag.
Ihr Antrag auf einen Kredit wird umgehend bearbeitet. Sobald alle Dokumente vorliegen wird innerhalb von 4 Stunden die Entscheidung über Ihren Antrag getroffen.
Bei Angeboten für sog. Sofortkredite, oder Eilkredite, Schnellkredite oder Expresskredite gilt es, Vorsicht walten zu lassen. Schauen Sie genau hin. Nicht selten stecken betrügerische Absichten dahinter. Es gelten immer die gleichen Regeln zur Vergabe eines Kredits. Das Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt klar eine Wartefrist von 14 Tagen vor.
Auch das Werben für einen Sofortkredit ist gesetzlich reglementiert. Seit Januar 2016 ist laut einer Selbstregulierungsvereinbarung der Kreditbranche Werbung für Kredite mit Sofortauszahlung verboten. Diese wird als aggressive und irreführende Werbung angesehen. Denn dadurch läuft der Kunde Gefahr, in die Schuldenfalle zu tappen.
Das Konsumkreditgesetzt KKG, oder auch Bundesgesetz über den Konsumkredit, regelt die Kreditvergabe an Privatpersonen in der Schweiz. Im Fokus steht der Schutz des Verbrauchers vor Verschuldung und Betrug durch unseriöse Angebote. Zu den Bestimmungen gehört die obligatorische Wartezeit von 14 Tagen. Dadurch soll der Konsument von unseriösen Angeboten geschützt werden, die einen sog. Sofortkredit, einen Eilkredit oder auch Expresskredit mit der Auszahlung am selben Tag versprechen. Daher ist ein Sofortkredit in der Schweiz faktisch nicht möglich. Möglich ist aber der Entscheid über die Vergabe innerhalb eines Tages. Liegen alle benötigten Dokumente vor, sind es meist nur wenige Stunden bis zur Entscheidung über eine Kreditvergabe.
Ausnahmen gibt es bei Krediten, die nicht dem Konsumkreditgesetz unterliegen. So können Kredite über 80'000 CHF ohne Wartefrist ausbezahlt werden. Liegt die Laufzeit eines Kredites unter 3 Monaten, so fällt auch hier die Wartefrist weg.